Termine

Di Mai 30, 2023 @19:00 - 21:00
Arbeitseinsatz
Fr Jun 16, 2023 @19:30 - 20:30
Monatsübung K-Z
Fr Jun 23, 2023 @19:30 - 20:30
Monatsübung A-J
Mo Jun 26, 2023 @19:00 - 20:00
Maschinistenübung

Letzte Einsätze:

11.05.2023 um 10:47 Uhr

Brandeinsatz Rauch im Gebäude
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28.04.2023 um 18:00 Uhr

Verkehrssicherung Gedenkzeremonie
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Einsatz der Feuerwehr in Bayern In Bayern gibt es sieben Berufsfeuerwehren und über 7.600 Freiwillige Feuerwehren. Nachfolgend dürfen wir Ihnen den Ablauf eines Einsatzes bei der Freiwilligen Feuerwehr und einer Berufsfeuerwehr darstellen. Über die Notrufnummer 112 gelangt der Bürger/Mitteiler zu einer der 26 Integrierten Leitstellen für den Rettungsdienst und die Feuerwehralarmierung in Bayern. Hier wird der Einsatz aufgenommen und in der Folge die zuständige Feuerwehr bzw. der Rettungsdienst alarmiert und ggf. die Polizei informiert bzw. angefordert. Einsatzablauf bei einer Freiwilligen Feuerwehr (In Bayern gibt es über 7.600 Freiwillige Feuerwehren)

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Freiwillige Feuerwehr heißt, dass die Feuerwehrangehörigen freiwillig und ehrenamtlich (also ohne Bezahlung) und in ihrer Freizeit, Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten in der sie wohnen oder arbeiten. Während ihrer Arbeitszeit (in ihrem Beruf) sind sie von ihrem Arbeitgeber für den Feuerwehrdienst freizustellen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz dürfen Arbeitnehmern die Feuerwehrdienst leisten keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung entstehen. Eventuelle finanzielle Nachteile kann sich der Arbeitgeber von der Gemeinde erstatten lassen.
(Bildquelle: Stadt Regensburg, Integrierte Leitstelle Regensburg, Berufsfeuerwehr Regensburg, Meißner)
 
 
 
 

 
Alarmierung:
 
AlarmierungDie Freiwilligen Feuerwehren werden über Sirenen oder Funkmeldeempfänger (FME) die sie am Körper tragen, zu Einsätzen alarmiert. Hört ein Feuerwehrangehöriger eine Sirene oder piepst der Funkmeldeempfänger hat sich der Feuerdienstleistende sofort zum Feuerwehrhaus zu begeben.
 
Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus Auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus stehen dem Feuerwehrdienstleistenden Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs Ordnung zu, da sie sich da schon im sog. hoheitlichen Auftrag der Gemeinde befinden. D.h., dass diese z.B. die normal erlaubte Geschwindigkeit unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übersch reiten dürfen. Auch von anderen Verkehrsvorschriften dürfen sie abweichen, wenn ebenfalls unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beim Abweichen von Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung, kein anderer mehr als den Umständen vermeidbar behindert oder gefährdet wird.
 
Feuerw im einsatz
Um den anderen Verkehrsteilnehmern mitteilen zu können, dass sich z.B. in einem Privatfahrzeug ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zu einem Feuerwehrhaus wegen eines dringlichen Einsatzes befindet, hat der Gesetzgeber die Kennzeichnung mittels eines Dachaufsetzers mit der Beschriftung „Feuerwehr im Einsatz“ ermöglicht. Dieser dient jedoch nur als Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer.
 
Einen Film über die Anfahrt eines Feuerwehrdienstleistenden zu einem Feuerwehrhaus einer Freiwilligen Feuerwehr gibt es beim Bayerischen Rundfunk, Beitrag in der Abendschau. 
 
 
 
 
 
Im Feuerwehrhaus und das AusrückenIMG 7380
 
Im Feuerwehrhaus angekommen, erfahren die Feuerwehrdienstleistenden i.d.R. erst um welchen Einsatz sich es handelt. Sie ziehen sich ihre Feuerwehr Schutzkleidung an und besetzen entsprechend einer Alarm- und Ausrückordnung das oder die entsprechenden Einsatzfahrzeuge. Ist ein Fahrzeug i.d.R. voll besetzt, rückt das Fahrzeug zur Einsatzstelle aus. Ab diesem Moment ist das Einsatzfahrzeug entsprechend § 35 und 38 StVO mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn berechtigt, Sonder- und Wegerechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist auch hier die Dringlichkeit des Einsatzes. Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten darf man von den Vorgaben der Straßenverkehrs- Ordnung abweichen. Die Wegerechte beziehen sich auf andere Verkehrsteilnehmer, die einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn den Weg freimachen müssen. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung einer Rettungsgasse auf Autobahnen bei Staubildung.
 
Die Rückfahrt zum Feuerwehrhaus
 
Wenn der Einsatz vor Ort beendet ist, fahren die Einsatzfahrzeuge ohne Blaulicht zurück und überprüfen bzw. vervollständigen ihre Ausrüstung und Ausstattung. Erst dann ist der Einsatz beendet und die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen fahren nach Hause oder wieder an ihren Arbeitsplatz zurück und arbeiten ggf. weiter. Ab diesem Zeitpunkt sind die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden dann wieder „Privatpersonen“.
 

 
Einsatzablauf bei einer Berufsfeuerwehr (Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg)
 
Berufsfeuerwehr heißt, dass die Feuerwehrangehörigen den Beruf quasi als „Handwerk“ erlernt haben. Die Berufsfeuerwehrleute arbeiten und schlafen während ihrer Arbeitszeit (Schichtdienst) in der Feuerwache und stehen damit innerhalb kürzester Zeit für Einsatzaufgaben zur Verfügung. Da es ein Beruf ist, erhalten die Berufsfeuerwehrleute i.d.R. Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, ein Gehalt oder Lohn dafür.
 
Alarmierung:
 
Die Wache oder die Wachen der Berufsfeuerwehren werden ebenfalls von einer der 26 Integrierten Leitstellen für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung alarmiert. Die Berufsfeuerwehrleute arbeiten oder schlafen während ihres Dienstes in der Feuerwache.
Dort werden diese über eine Hausalarmierung (Gong, Glocke, Sirenenton) oder ggf. auch Funkmeldeempfänger alarmiert und eilen dann zu ihren Einsatzfahrzeugen in der Fahrzeughalle. Nach dem Anziehen ihrer Feuerwehr-Schutzkleidung besetzen sie, die entsprechend einer Alarm- und Ausrückordnung festgelegten erforderlichen Einsatzfahrzeuge.
 
Im Feuerwehrhaus und das Ausrücken
 
Ist das Fahrzeug mit den erforderlichen Funktionen besetzt, rückt das Fahrzeug zur Einsatzstelle aus. Ab diesem Moment ist das Einsatz fahrzeug entsprechend §35 und 38 StVO mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn berechtigt, Sonder- und Wegerechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist auch hier die Dringlichkeit des Einsatzes.
Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten darf man von den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung abweichen. Die Wegerechte beziehen sich auf andere
Verkehrsteilnehmer, die einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Martinshorn den Weg freimachen müssen. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung einer Rettungsgasse auf Autobahnen bei Staubildung.
 
Die Rückfahrt zum Feuerwehrhaus
 
Wenn der Einsatz vor Ort beendet ist, fahren die Einsatzfahrzeuge ohne Blaulicht zurück und überprüfen bzw. vervollständigen ihre Ausrüstung und Ausstattung. Erst dann ist der Einsatz beendet und die Berufsfeuerwehrleute übernehmen ihre sonstigen Tätigkeiten in der Feuerwache oder befinden sich dann in der Bereitschaftszeit auf der Feuerwache.
 
 
Quelle: Jürgen Weiß, Fachreferent, Landesfeuerwehrverband Bayern, Carl-von-Linde-Straße 42, 85716 Unterschleißheim, Telefon: 089 388 372 12