Termine

Fr Dez 01, 2023 @19:00 - 20:00
Übung Jugendfeuerwehr
Fr Dez 01, 2023 @19:30 - 20:30
Monatsübung A-Z

Letzte Einsätze:

24.11.2023 um 13:55 Uhr

Verunfallter PKW auf B15n aufgefunden
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24.11.2023 um 13:46 Uhr

Verkehrsunfall mit PKW - Taxi ins Schleudern geraten
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Leiter:

stlv. Kommandant             
 
Der Atemschutz nimmt in der Feuerwehr eine zentrale Rolle ein. Bei Bränden jeglich Art entstehen meist
gefährlicher Rauch- und Brandgase. Damit die Einsatzkräfte nicht schwere gesundheitliche Schäden davon
tragen, bedienen sie sich des Atemschutzes. Bei der Feuerwehr Schierling werden neben Atemluftfiltern
auch umluftunabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt. erzeit sind 18 Feuerwehrdienstleistende in Schierling
tauglich.
 
 
 
 
 
Eingesetzt wird er z. B bei: 
  • Kellerbränden
  • Wohnhaus-/ Zimmbränden
  • Fahrzeugbränden
  • Austretten von toxischen und erstickenden Gasen (Jauchegruben, Löschanlagen, Abwasserkanäle

 

Eignung:

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • körperlich geeignet sein d.h. die körperliche Eignung ist nach den berufs-
genossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,
Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen
teilnehmen
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen
  • Atemschutzgeräteträger müssen körperlich Fit sein. Alle 3 Jahre werden diese zur G26.3 Untersuchung geschickt.

Hier soll festgestellt werden, ob diese Tätigkeit die körperlichen möglichkeiten des Feuerwehrdinstleistenden übersteigt.

 
Folgendes beinhaltet die G26.3 Untersuchung:dichter Rauch erschwert die Sicht im Innenangriff
 
  • Erhebung dere Krankheitsvorgeschichte
  • Körperliche Untersuchung
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung, Leberwerte Blutbild, Blutzucker
  • Röntgen der Lunge (alle 6 Jahre)
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Belastungs-EKG (inklusive Ruhe EKG)

 

Ausbildung:

Bevor ein Feuerwehrmitglied Atemschutz tragen darf, muss er eine spezielle Ausbildung durchlaufen. Diese Ausbildungen werden an verschiedenen Standorten im Landkreis Regensburg angeboten. Auch Schierling durfte in den letzten Jahren schon Gastgeber für diese Ausbildung sein. Die Ausbilder stellt der Landkreis Regensburg.
 
Ausbildungsinhalte:
 
  • Handhabung der Ateschutzmaske und Gerät
  • Gewöhnungsübungen
  • Orientierungsübungen
  • körperliche Belastung
  • psychische Belastung
  • Übung von Einsatztätigkeiten
  • Eigensicherung
  • Notfalltraining
  • Durchgang durch die Atemschutzübungsanlage in Neutraubling
 
Die neuen Schierlinger Atemschutzgeräteträger müssen nach dem sie frisch aus der Ausbildung mit Wärmebildkamera und Wasser am Rohr
kommen ausserdem
einmal durch eine heiße Übungsstrecke (Brandcontainer) gehen.
 

Fort- und Weiterbildung:

Fort- und Weiterbildung ist ein absolutes Muss. Immer wieder werden neue Vorgehensweisen veröffentlicht, 
aber auch die technischen Möglichkeit werden umfangreicher. Ein weiteres Thema stellen auch immer wieder
neue Gefahren an den Einsatzstelle dar. Als Beispiel kann man hier die Photovoltaikanlagen nennen.
 
Folgende Möglichkeiten werden in Anspruch genommen:
 
  • Atemschutzübungsstrecke Neutraubling (1x Jahrlich Pflicht)
  • Brandcontainer
  • Einsatzübungen
  • Trageübungen
  • Sonderübungen